Das Wichtigste in Kürze
Das Entgeltfortzahlungsgesetz sichert Arbeitnehmern in Deutschland einen wesentlichen Lohschutz im Krankheitsfall und bei Feiertagen, wobei klare Bedingungen und Pflichten gelten.
- Sicherer Lohnschutz: Sechs Wochen voller Gehaltsfortzahlung bei Krankheit
- Klare Voraussetzungen: Anspruch entsteht nach vier Wochen Beschäftigung und bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitnehmerpflichten: Unverzügliche Krankmeldung und ärztlicher Nachweis ab dem vierten Krankheitstag
- Besonderheiten bei Urlaub & Folgeerkrankung: Krankheitstage zählen nicht zum Urlaub, Folgeerkrankungen sind separat zu behandeln
Ein praxisnahes Verständnis des Entgeltfortzahlungsgesetzes bietet Unternehmen und Beschäftigten verlässlichen Orientierungsspielraum im Umgang mit krankheitsbedingtem Lohnausfall.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz: Grundpfeiler des Lohnschutzes bei Krankheit
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist im deutschen Arbeitsrecht eine der zentralen gesetzlichen Regelungen, die Arbeitnehmer vor finanziellen Einbußen im Krankheitsfall schützen. Es garantiert, dass Beschäftigte bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit für bis zu sechs Wochen ihr volles Gehalt erhalten. Dabei gilt dieses Recht für alle Arbeitnehmer, die länger als vier Wochen ununterbrochen beim Arbeitgeber beschäftigt sind. Das Gesetz regelt zudem die Lohnfortzahlung an Feiertagen, an denen der Arbeitnehmer ohnehin nicht arbeitet.
Dieser gesetzliche Anspruch ist flächendeckend wichtig, da fehlende Einkünfte unmittelbar die wirtschaftliche Stabilität von Beschäftigten gefährden könnten. Die Regelung gewährleistet sowohl sozialpolitische Sicherheit als auch betriebliche Planbarkeit, denn sie schafft klare Rahmenbedingungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.
Definition des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung
Nach § 3 Abs. 1 EFZG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig ist. Die Zahlung erfolgt für maximal sechs Wochen und umfasst das volle Gehalt inklusive üblicher Zulagen und Überstundenvergütungen. Hierbei ist entscheidend, dass die Arbeitsunfähigkeit ausschließlich durch die Krankheit verursacht wird. Beispielsweise entfällt der Anspruch, wenn der Arbeitnehmer auch ohne Krankheit nicht zur Arbeit erschienen wäre – etwa wegen Urlaub oder Kündigung.
Voraussetzungen für den Entgeltfortzahlungsanspruch: Was Unternehmen und Arbeitnehmer wissen müssen
Damit der Anspruch auf Entgeltfortzahlung greift, sind einige Bedingungen einzuhalten. Zunächst muss die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich krankheitsbedingt sein, wobei die Einschränkung zur Ausübung der tatsächlich vereinbarten Tätigkeit im Mittelpunkt steht. Diese differenzierte Betrachtung ist praxisrelevant, denn nicht jede Beeinträchtigung begründet automatisch ein Recht auf Lohnfortzahlung.
Weiterhin ist eine ununterbrochene Beschäftigung von mindestens vier Wochen Voraussetzung. Gerade bei Neueinstellungen kann das für Arbeitnehmer bedeuten, dass sie in den ersten Wochen der Beschäftigung im Krankheitsfall kein Geld vom Arbeitgeber bekommen, sondern auf das Krankengeld ihrer Krankenkasse angewiesen sind.
Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:
- Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit: Die Tätigkeit kann nicht oder nur eingeschränkt ausgeübt werden.
- Ausschließlichkeit der Krankheit: Keine anderen Gründe für die Arbeitsunfähigkeit.
- Beschäftigungsdauer: Mindestens vier Wochen ununterbrochene Arbeit vor Krankheitsbeginn.
Pflichten der Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit: Unverzüglichkeit und Nachweis mit System
Die Sicherung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung erfordert aktive Mitwirkung der Arbeitnehmer. Zentrale Pflichten sind die unverzügliche Mitteilung an den Arbeitgeber und die Vorlage eines ärztlichen Attests ab dem vierten Kalendertag der Erkrankung.
Interessant für die Praxis ist, dass der Arbeitgeber bereits am ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen darf. Gerade in kleineren Unternehmen oder stark strukturierten Betrieben kann dies helfen, Missverständnisse zu vermeiden und die Personalplanung zu optimieren.
Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) seit 2023 begleitet den Wandel im Dokumentationsverfahren und erleichtert sowohl den Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern die administrative Handhabung. Dies gehört zu den kleinen, aber spürbaren Fortschritten, die den Arbeitsalltag weniger bürokratisch gestalten.
Pflichten im Überblick:
- Unverzügliche Krankmeldung: Sofortige Benachrichtigung mit Angabe der voraussichtlichen Dauer.
- Ärztliches Attest: Vorlage spätestens am vierten Krankheitstag oder früher auf Verlangen.
- Folgebescheinigungen: Pflicht zur erneuten Vorlage bei längerer Erkrankung.
Besonderheiten der Entgeltfortzahlung: Urlaub und Folgeerkrankungen
Während eines Urlaubs krank zu werden, wirft häufig Fragen auf: Das EFZG schützt Arbeitnehmer auch hier. Krankheitstage während des Urlaubs zählen nicht als Urlaubstage, wenn eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Die betroffenen Tage sind somit nachzuholen, sodass der Erholungszweck des Urlaubs erhalten bleibt.
Folgeerkrankungen innerhalb des Entgeltfortzahlungszeitraums werden differenziert betrachtet. Für dieselbe Krankheit ist die Zahlungsdauer auf sechs Wochen begrenzt, doch bei einer neuen, unabhängigen Erkrankung beginnt ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Genauso funktioniert es, wenn eine erneute Erkrankung desselben Typs erst nach einer Frist von mindestens sechs Monaten eintritt.
Praktische Beispiele zur Klarstellung:
| Scenario | Entgeltfortzahlung | Beispiel |
|---|---|---|
| Krankheit während Urlaub | Krankheitstage nicht als Urlaub, Anspruch auf Nachgewährung | Arbeitnehmer mit grippalem Infekt meldet sich während Erholungszeit krank. |
| Neue Krankheit innerhalb EFZG-Zeitraum | Neuer Anspruch für separate sechs Wochen möglich | Arbeitsunfähigkeit erst wegen Rückenleiden, dann Grippe. |
| Erneute Krankheit nach 6 Monaten | Erneut sechs Wochen Entgeltfortzahlung | Wiederkehrende Migräne nach längerer gesundheitsbedingter Pause. |
FAQ zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Wann beginnt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Der Anspruch entsteht nach einer durchgehenden Beschäftigungsdauer von vier Wochen im Unternehmen.
Wie lange zahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall?
Die Entgeltfortzahlung erfolgt in der Regel für bis zu sechs Wochen pro Krankheit.
Was passiert bei Krankheit während des Urlaubs?
Krankheitstage mit ärztlichem Nachweis werden nicht auf den Urlaub angerechnet, der Urlaub wird entsprechend verlängert.
Welche Pflichten habe ich als Arbeitnehmer bei Krankheit?
Unverzügliche Krankmeldung und Vorlage eines ärztlichen Attests ab dem vierten Kalendertag.
Kann die Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber verweigert werden?
Ja, wenn der Arbeitnehmer seine Mitteilungs- und Nachweispflichten nicht erfüllt oder die Krankheit nicht der alleinige Grund der Arbeitsunfähigkeit ist.





